Bewegliche Ferientage:
4. Oktober 2022 nach Tag der Deutschen Einheit
20. Februar – 24. Februar 2023 (siehe Winterferien)
5. April 2023 vor Gründonnerstag/Karfreitag (siehe Osterferien)
19. Mai 2023 (Freitag nach Himmelfahrt)
Ferienverlängerung
Auf Anordnung des Regierungspräsidiums werden die Eltern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach Schulferien durch die Schulleiterin nur dann gewährt werden kann,
- wenn die Notwendigkeit einer Ferienverlängerung durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird (z. B. bei Heilkuren oder Erholungsaufenthalten),
- wenn die Schülerin/der Schüler an einem Schüleraustausch oder an einem Ferienkurs in einem anderen Land teilnimmt, dessen Sprache sie/er erlernt (die Teilnahme am Schulunterricht oder an einem Ferienkurs ist nachzuweisen),
- bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie an Lehrgängen,
- wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen.
Alle Gesuche um Ferienverlängerung müssen mindestens vier Wochen vor dem beantragten Termin der Schulleitung schriftlich vorgelegt werden. Eine Befreiung mit der Begründung, dass z. B. bei Flügen kein anderer Termin zu bekommen sei oder die Flüge billiger wären, kann nicht gewährt werden.
Sabine Eisele,
Rektorin Hornwiesen-Grundschule